Allgemeine Kursordnung
Stand: 12.06.2024
Anerkennung als Weiterbildungsträger
Die Akademie für Manuelle Medizin nach Cyriax (im Folgenden: die Akademie) ist anerkannter Weiterbildungsträger für Ärzte zur Zusatzbezeichnung Manuelle Medizin, akkreditiert durch die zuständige Ärztekammer Bremen. Das zu Grunde liegende Weiterbildungskonzept wird den Teilnehmern im separaten, geschützten Log-In-Bereich der Website zur Verfügung gestellt. Für den gesamten Weiterbildungskurs werden bei der Akademie für Fortbildung der Ärztekammer Bremen Fortbildungspunkte beantragt. Hierüber werden die Teilnehmer bei der Anmeldung zur Weiterbildung informiert.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen für die ärztlichen Weiterbildungskurse zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Manuelle Medizin sind ein abgeschlossenes Medizinstudium und die Approbation. Für die Beantragung der Zusatzbezeichnung „Manuelle Medizin“ bei der zuständigen Landesärztekammer ist zudem eine Facharztanerkennung nötig.
Ablauf der Weiterbildung
Die Weiterbildung in Manueller Medizin umfasst laut der aktuell gültigen 2. Auflage der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer vom 17./18.02.2022, insgesamt 320 Stunden. Diese gliedern sich in einen Grund- sowie einen Aufbaukurs, mit jeweils 120 Stunden bzw. 200 Stunden Kurs-Weiterbildung in Manueller Medizin. Der Grundkurs besteht aus vier Modulen, zu je 30 Stunden. Auch der Aufbaukurs setzt sich aus vier Modulen zusammen, die aber jeweils 50 Stunden beinhalten.
Am Ende des Grundkurses erfolgt eine individuelle Lernerfolgskontrolle, z.B. mit einem theoretischen Multiple-Choice-Test. Das Bestehen dieses Tests ist Voraussetzung für die Teilnahme am Aufbaukurs. Der Test kann im Bedarfsfall wiederholt werden.
Wichtig: Der abgeschlossene Grundkurs sowie die bestandene Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Aufbaukurs!
Grundkurs (120 h)
Modul I
Wirbelsäule 1
30 h
Modul II
Wirbelsäule 2
30 h
Modul III
Extremitäten 1
30 h
Modul IV
Extremitäten 2
Lernerfolgskontrolle Grundkurs, Zwischenevaluation
30 h
Grundkurs
120 h
Aufbaukurs (200h)
Modul V
Teil 1
Manipulationstechniken an der Wirbelsäule und den Extremitätengelenken
25 h
Teil 2
Manipulationstechniken an der Wirbelsäule und den Extremitätengelenken
25 h
Modul VI
Teil 1
Hals-Schulter-Armregion, Thoraxregion
25 h
Teil 2
Hals-Schulter-Armregion, Thoraxregion
25 h
Modul VII
Teil 1
Lenden-Becken-Beinregion
25 h
Teil 2
Lenden-Becken-Beinregion
25 h
Modul VIII
Teil 1
Klinische Integration
25 h
Teil 2
Klinische Integration, Prüfung und Evaluation
25 h
Aufbaukurs
200 h
Praktische Kursinhalte und Falldemonstrationen
Im Rahmen der Weiterbildung werden die praktischen Kursinhalte nach der klinischen Demonstration des Dozenten untereinander praktisch geübt. Dafür finden sich die Kursteilnehmer in Kleingruppen von 2er oder 3er Teams zusammen und üben die manualmedizinischen Techniken ein. Dies erfolgt unter der medizinischen sowie didaktischen Aufsicht des Dozenten. Relevante aktuelle Falldemonstrationen durch den Kursleiter und Rollenspiele, insbesondere bei eigenen Beschwerden seitens des Bewegungsapparates aus dem Kreis der Teilnehmer, ergänzen das didaktische Repertoire gezielt.
Zudem wird darum gebeten, sich für diesen Zweck entsprechend zweckmäßig zu kleiden. Die Teilnehmer tragen während der Kurse leichte zweckmäßige (Sport)bekleidung, die das gegenseitige Üben der Untersuchungs- und Behandlungstechniken nicht behindert, bequem und funktionell ist.
Im laufenden Kursbetrieb werden die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten permanent durch Fachgespräche, praktische Tests und Kolloquien in Seminarform überprüft. Es erfolgen Fallvorstellungen und Demonstrationen an Patienten. Jeder Teilnehmer hat sowohl im Grundkurs als auch im Aufbaukurs mindestens ein Fallbeispiel direkt in der Gruppe mit dem Kursleiter zu besprechen. Dieses wird dokumentiert.
Haben Teilnehmer ausnahmsweise in ihren Weiterbildungseinrichtungen oder Orten ihrer aktuellen ärztlichen Tätigkeit keine entsprechenden Möglichkeiten des einschlägigen Patientenkontakts, werden Hospitationen in der Sprechstunde des Kursleiters oder in der orthopädischen Abteilung des RehaZentrum Bremen in der unmittelbaren Patientenbetreuung angeboten und vermittelt, um der Aufgabenstellung gerecht zu werden.
Haftung
Wir setzten voraus, dass die Kursteilnehmer nach bestem Wissen und Gewissen handeln und nicht fahrlässig handeln.
Die Akademie schließt jegliche Haftung für Schäden, die nicht unmittelbar und persönlich vom Veranstalter selbst verursacht wurden, für die Teilnehmer von Akademie-Weiterbildungskursen und Fortbildungsveranstaltungen aus. Bei Anwendungsdemonstrationen der Teilnehmer handeln diese auf eigene Gefahr und Risiko.
Lernerfolgskontrolle
Am Ende des Grundkurses erfolgt eine individuelle Lernerfolgskontrolle, z.B. mit einem theoretischen Multiple-Choice-Test. Zum Bestehen der Lernerfolgskontrolle müssen mindestens 50% der Fragen korrekt beantwortet sein. Der Test kann im Bedarfsfall wiederholt werden. In diesem Falle muss die Lernerfolgskontrolle, auf Kosten des Kursteilnehmers, wiederholt werden. Die Akademie wird sich dann mit dem jeweiligen Kursteilnehmer zeitnah zwecks genauer Terminierung in Verbindung setzten. Die zweite Prüfung findet ggfls. als Sammeltermin, bestehend aus mehreren Prüflingen –evtl. aus verschiedenen Kursserien, statt.
Das Bestehen der Lernerfolgskontrolle wird mit Zertifikat bestätigt. Diese Bescheinigung ist gleichzeitig der Nachweis für das erfolgreiche Absolvieren des gesamten Grundkurses. Dies ist die Voraussetzung für die Teilnahme am Aufbaukurs.
Prüfung
Am Ende des Moduls VIII findet ein theoretisches und praktisches Kolloquium statt.
Die schriftliche Prüfung dauert mindestens 2 Unterrichtseinheiten. Dabei werden die Kenntnisse aus dem gesamten Kurs (Modul I-VIII) mittels Multiple-Choice und Freitext-Fragestellungen abgefragt. Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 50% der Fragen korrekt beantwortet worden sind.
Für die praktische Prüfung wird pro Teilnehmer etwa eine halbe Stunde veranschlagt. Die Demonstration der manualtherapeutischen Techniken erfolgt am Probanden (kann auch ein Kursteilnehmer sein). Im Rahmen der praktischen Prüfung wird zudem Wissen aus dem Themenkomplex „Extremitäten“ sowie aus dem Komplex „Wirbelsäule“ mündlich abgefragt. Die mündliche und praktische Prüfung gelten als nicht bestanden, wenn gegebene Antworten oder demonstrierte Techniken nicht geeignet sind, zu einer zutreffenden Diagnose bzw. adäquaten Therapie zu führen.
Für den Fall, dass ein Prüfungsteil (theoretisch, mündlich oder praktisch) nicht bestanden worden ist, muss die komplette Prüfung, auf Kosten des Kursteilnehmers, wiederholt werden. Die Akademie wird sich dann mit dem jeweiligen Kursteilnehmer zeitnah zwecks genauer Terminierung in Verbindung setzen. Die zweite Prüfung findet ggf. als Sammeltermin, bestehend aus mehreren Prüflingen, evtl. aus verschiedenen Kursserien, statt.
Das Bestehen der Prüfung wird mit Zertifikat bestätigt.
Zertifikationserteilung
Bei bestandener Prüfung stellt die Akademie eine entsprechende Urkunde über die erfolgreich absolvierte Kurs-Weiterbildung aus. Die Anerkennung der weiterbildungsrechtlichen Bezeichnung „Manuelle Medizin“ ist vom Teilnehmer dann selbst bei der zuständigen Landesärztekammer zu beantragen.
Allgemeine Hinweise
Die An-, Ab- und Ummeldungen zu Weiterbildungskursen oder Fortbildungsveranstaltungen müssen grundsätzlich schriftlich, d. h. per E-Mail, erfolgen. Die Teilnehmer erhalten Teilnahmebescheinigungen und Bescheinigungen über die in den Kursmodulen erworbenen Kompetenzen. Für die Bescheinigung einer erfolgreichen Kursteilnahme muss der Teilnehmer im gesamten Kurs anwesend gewesen sein. Bei einer verspäteten Anreise oder der vorzeitigen Abreise sowie einer zeitweiligen Abwesenheit wird keine Bescheinigung erstellt. In diesem Fall muss das entsprechende Modul wiederholt werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist die Wiederholung eines Kurstages möglich.
Eine Kursteilnahme ohne Anmeldebestätigung ist nicht möglich!
Änderungen
Wir behalten uns Änderungen der Kurstermine, der Dozenten- sowie Expertenbesetzung oder den Ausfall eines Kurses wegen unzureichender Teilnehmerzahlen oder sonstiger wesentlicher Gründe vor. Die Bestimmungen, die in dieser Kursordnung definiert sind, werden bei Bedarf aktualisiert. Im Falle dessen, sollte die aktualisierte und damit gültige Version zur Kenntnis genommen werden.
Abwesenheit, Nachholtermine
Die Teilnahmebescheinigung für den einzelnen Kurs wird nur nach Teilnahme am gesamten Kurs und nur bei vollständiger Bezahlung erteilt. Bei einer verspäteten Anreise oder der vorzeitigen Abreise sowie einer zeitweiligen Abwesenheit wird keine Bescheinigung erstellt. In diesem Fall muss das entsprechende Modul wiederholt werden.
Die Kurse, auch Teile der Module V-VIII, bauen aufeinander auf, und können, auch wegen ihrer inhaltlichen Spezifik, in ihrer Reihenfolge nicht getauscht werden. Sollten Kursmodule oder Teile von Modulen versäumt werden, so sind sie in einer späteren Serie nachzuholen oder ausnahmsweise (maximal 3 Module oder Teil-Module!) wie folgt zu bewältigen:
Sollten Kursmodule oder Teile von Modulen versäumt werden, so sind sie in einer späteren Serie nachzuholen oder ausnahmsweise (maximal 3 Module oder Teil-Module!) wie folgt zu bewältigen: Die theoretischen Inhalte können im Selbststudium (Nutzung der von der Akademie angebotenen Skripte) erarbeitet und nach Nachweis der Bearbeitung und Beherrschung der Inhalte in individuellen Konsultationen mit dem Kursleiter nachgeholt und bestätigt werden.
Nachfolgetermine finden in der Praxis statt. Der Überprüfung der theoretischen Inhalte folgt die praktische Weiterbildung direkt am Patienten, ersatzweise auch an Probanden. Es werden sämtliche, dem jeweiligen Kurs entsprechende, diagnostische und therapeutische Handlungskompetenzen abgerufen, angeleitet, supervidiert praktiziert bis die erforderliche Kompetenz nachgewiesen ist. Diese Form der Weiterbildung ist durch das Verhältnis 1:1 (1 Weiterbildungsleiter, 1 Weiterzubildender) sehr intensiv und effektiv.
Sowohl die erfolgte Bearbeitung der theoretischen Inhalte als auch das Nachholen der praktischen Inhalte werden in geeigneter Form nachprüfbar dokumentiert.
(Neu-) Einstieg in das laufende Kursprogramm
Wünscht ein weiterzubildender Arzt den Wechsel von einem anderen Anbieter zur Kursweiterbildung der Akademie, so setzt dies einerseits den Nachweis der bisher erfolgreich an einer anderen Schule für Manuelle Medizin der DGMM absolvierten Kursmodule voraus und andererseits den Nachweis der in den vorangegangenen Modulen unserer Kursweiterbildung vermittelten theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten. Dies muss in einem individuellen Kolloquium mit dem Kursleiter nachgewiesen werden.
Evaluationen
Am Ende des Grundkurses (Zwischenevaluation) und am Ende des letzten Moduls des Aufbaukurses erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit zur Evaluation des Kurses. Hier werden sowohl die Dozenten als auch der gesamte Kurs in allen wichtigen Aspekten systematisch in Schulnoten und in Freitext beurteilt. Dies dient der Qualitätssicherung. Die Evaluation durch die Kursteilnehmer ist obligatorisch und daher Voraussetzung für die Erteilung der Teilnahmebescheinigung für Modul IV und Modul VIII.